Der Gesetzgeber schreibt eine Wohnungsabnahme zwischen Vermieter und Mieter weder im Mietrecht noch im Bereich des Wohnungserwerbes vor. Im Mietrecht regelt der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hierzu lediglich die Übergabe der Räumlichkeiten und deren Rückgabe im Wesentlichen nur in den Paragraphen 535 und 546 BGB, ohne jedoch bezüglich der Art und Weise der Übergabe den Beteiligten irgendwelche Vorgaben aufzuerlegen.
Wir bieten Ihnen die Durchführung der Wohnungsab- bzw. übergabe bei:
Mieterwechsel
Kauf einer Eigentumswohnung
Kauf eines Mietobjekts
Anmietung eines Mietobjekts
Für diesen Service berechnen wir Ihnen € 1,50 pro Quadratmeter Wohnfläche (Mindestgebühr ist € 80,00). Für Fahrtkosten berechnen wir Ihnen € 0,29 pro gefahrenen Kilometer (mindestens € 5,00). Fragen Sie Leistungen für diesen Service mit nachfolgendem Bestellformular bei uns an.
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